Die Tätigkeit des Immobilientreuhänders umfasst laut Gewerbeordnung 1994 § 225 die Fachbereiche des Bauträgers, Immobilienverwalters und Immobilienmaklers, wobei die Zulassung jedes Fachbereiches an eine schriftliche und kommissionelle Prüfung gebunden ist.
Ein hoher Qualitätsstandard wird durch den Verband der Österreichischen Immobilientreuhänder in Form einer umfangreichen einjährigen Ausbildung für die Prüfungen festgesetzt. Ergänzend dazu sind laufend weitere Spezialfortbildungen vorgesehen. Aufgrund der umfangreichen Fach- und Marktkenntnisse sowie der langjährigen Erfahrung bietet unser Büro einen überdurchschnittlich hohen Qualitätsstandard. Wir bieten Ihnen gerne unsere exklusive Betreuung in jeder Phase Ihrer Immobilientransaktion maßgeschneidert auf Ihre individuellen Anforderungen an.