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Beratung

Die Tätigkeit des Immobilientreuhänders umfasst laut Gewerbe­ordnung 1994 § 225 die Fach­bereiche des Bauträgers, Immobilien­verwalters und Immobilien­maklers, wobei die Zulassung jedes Fachbereiches an eine schriftliche und kommissionelle Prüfung gebunden ist.

Ein hoher Qualitätsstandard wird durch den Verband der Österreichischen Immobilientreuhänder in Form einer umfangreichen einjährigen Ausbildung für die Prüfungen festgesetzt. Ergänzend dazu sind laufend weitere Spezial­fortbildungen vorgesehen. Aufgrund der umfangreichen Fach- und Markt­kenntnisse sowie der langjährigen Erfahrung bietet unser Büro einen über­durchschnittlich hohen Qualitäts­standard. Wir bieten Ihnen gerne unsere exklusive Betreuung in jeder Phase Ihrer Immobilien­transaktion maßgeschneidert auf Ihre individuellen Anforderungen an.

Aktenschrank Detail, Meine Immobilie ! :: Foto @ Karin Bergmann
Nachschlagen in der Fachliteratur, Meine Immobilie ! :: Foto @ Karin Bergmann

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